Konservierer * Konservierung

  • Beitrags-Kategorie:Rohstoffe
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Konservierer * Konservierung

Biokons neo

Ist ein parabenfreier, natürlicher Konservierer. Er hat einen blumigen, rosenähnlichen Duft und kann hervorragend in der Ölphase gelöst werden. Auch in der Wasserphase kann er bedingt gelöst werden, da ist auf eine vollständige Emulsion zu achten. Er ist breit einsetzbar, da in einem PH-Bereich von 3 bis 10 einsetzbar ist. Seine Einsatzkonzentration liegt bei 1 % (Haltbarkeit 3 Monate) bis 2 % (Haltbarkeit 6 Monate).

Rokonsal

Rokonsal ist im Gegensatz zu Biokons neo nahezu geruchsneutral. Er ist nicht ganz zu breit einsatzbar, da er nur in einem PH-Bereich bis 5,4 wirkt. Seine Einsatzkonzentration liegt bei einer Haltbarkeit von 3 Monaten bei 1 %.

Cosgard (Geogard 221)

Dieser Konservierer ist transparent und nahezu geruchslos, er findet in einer Vielzahl von Produkten Verwendung. Er ist biologisch und ökologisch zertifiziert. In Wasser, Glykolen und Alkohol ist er ebenfalls gut löslich. Er wirkt in einem PH-Bereich bis 6,5 und wird mit 0,5 bis 1 % für eine Haltbarkeit von 6 Monaten und 2 % für eine Haltbarkeit bis 12 Monate eingesetzt. Wir raten allerdings bei selbstgemachten Produkten mit Wasserphase davon ab, diese so lange zu nutzen. Besser weniger rühren und dafür frisch nutzen.

Biogard 221

Dieser Konservierer ist sehr breitbandig und verhindert das Wachstum von Schimmelpilzen, Hefen und Bakterien. Biogard 221 ist chemisch und physikalisch stabil, er verursacht keine Hautreizungen und ist nicht sensibilisierend. Er ist in Wasser, Glycolen und Alkohol gut löslich. Er wird mit 0,5 bis 1 % eingesetzt für eine Haltbarkeit von 6 bis 12 Monaten, wobei wir auch hier von einer so langen Nutzung abraten.

Alkohol (Ethanol)

Alkohol ist als Konservierungsmittel sehr beliebt, da er meist gut verträglich ist und keine Allergien oder Reizungen auslöst. Er kann bis zu 20 % in Cremes eingesetzt werden und wirkt in der für eine Konservierung notwendigen Einsatzkonzentration nicht austrocknend, da er beim Auftragen auf die Haut schnell verdunstet. In käuflichen Kosmetika zählt er jedoch nicht als Konservierungsmittel, sondern darf als Zusatzprodukt deklariert werden. Das führt dazu, dass einige Hersteller die irreführende Angabe „ohne Konservierungsstoffe“ machen, was streng genommen natürlich nicht stimmt. Das Schöne am Konservieren mit Alkohol ist, dass pflanzliche Tinkturen dazu verwendet werden können. Somit ist der Wirkstoff der Pflanze gleich in der Creme integriert.

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